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UN-Regelung Nr. 151 gilt ab 07.07.2024

11. Juni 2024

Ab dem 7. Juli 2024 gilt die UN-Regelung Nr. 151 für Neuzulassungen von LKW (>3,5t) und Bussen (>9 Personen) in der EU. VRUs müssen erkannt und bei drohender Kollision gewarnt werden.

Siehe auch „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Totwinkel-Assistenten zur Erkennung von Fahrrädern“

Zwei Technologien stehen zur Verfügung:

Radar:
Sensoren: 1-2 an der Fahrzeugkabine, bei Anfahrassistenten nach vorne gerichtet.
Vorteile: Funktioniert gut bei Dunkelheit und schlechter Witterung, kostengünstiger.

Kamerabasiert:
Erfassung: Hochauflösende Bilder für präzise Objekterkennung. 
Vorteile: Hohe Präzision und Erweiterbarkeit durch Software-Updates. Beide Technologien erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr erheblich. 

Detaillierte sowie weitere Informationen und Vorteile zum Thema General Saftey Regulations finden sich auch in diesem kostenlosen Whitepaper von LUIS Technology.