UN-Regelung Nr. 151 gilt ab 07.07.2024
Ab dem 7. Juli 2024 gilt die UN-Regelung Nr. 151 für Neuzulassungen von LKW (>3,5t) und Bussen (>9 Personen) in der EU. VRUs müssen erkannt und bei drohender Kollision gewarnt werden.
Zwei Technologien stehen zur Verfügung:
Radar:
Sensoren: 1-2 an der Fahrzeugkabine, bei Anfahrassistenten nach vorne gerichtet.
Vorteile: Funktioniert gut bei Dunkelheit und schlechter Witterung, kostengünstiger.
Kamerabasiert:
Erfassung: Hochauflösende Bilder für präzise Objekterkennung.
Vorteile: Hohe Präzision und Erweiterbarkeit durch Software-Updates. Beide Technologien erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr erheblich.
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