- Welche Abbiegeassistenz-Systeme sind förderfähig?
Förderfähig sind Abbiegeassistenzsysteme, welche die am 15. Oktober 2018 im Verkehrsblatt veröffentlichten technischen Kriterien erfüllen, darunter z.B. das LUIS TURN DETECT®-System und der Truck!Warn Abbiegeassistent.
Die Erfüllung der technische Anforderungen sind Voraussetzung für die Förderung, siehe https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2021/AAS/Downloads/Technische_Anforderungen_AAS.pdf?__blob=publicationFile
- Für welche Fahrzeuge gilt die Förderung von Abbiegeassistenz-Systemen?
Gefördert werden Abbiegeassistenten für LKW und Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse und Kraftomnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen einschl. Fahrersitzplatz die in Deutschland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit betrieben werden.
- Für wen gilt das Förderprogramm für Abbiegeassistenten?
Für Eigentümer, Halter, Leasingnehmer und Mieter von in Deutschland zugelassenen förderfähigen Kraftfahrzeugen.
- Wie werden Abbiegeassistenten gefördert?
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Antrag gestellt wird, bevor mit dem Einbau des Abbiegeassistenten begonnen wird.
- Was wird gefördert?
Gefördert werden die Kosten für Anschaffung und Einbau von Abbiegeassistenten (bei Nachrüstung).
- Wie hoch ist die staatliche Förderung von Abbiegeassistenten?
Die Förderung beträgt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro je Einzelmaßnahme.
Grundsätzlich werden höchstens 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr und Antragsteller gefördert.
Sind die Fördermittel bis zum 30. September eines Jahres noch nicht ausgeschöpft, sind auch weitere Anträge möglich, siehe Förderrichtlinie für Abbiegeassistenten Punkt 7.4
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2021/AAS/Downloads/Foerderrichtlinie_AAS_2021.pdf?__blob=publicationFile - Wo kann die Förderung für Abbiegeassistenzsysteme beantragt werden?
Die Anträge müssen über das eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr gestellt werden: https://antrag-gbbmvi.bund.de/abbiegeassistenzsysteme-aas-
Hier finden Sie auch alle Antragsunterlagen zum Download.
- Welche Bedingungen und Ausschlusskriterien für eine Förderung gibt es?
Es müssen die technischen Anforderungen erfüllt sein, siehe Förderrichtlinie. Z.B. darf das System vom Fahrer nicht abgeschaltet werden können.
Es muss sich um ein zertifiziertes System handeln.
Systeme, die bereits eine ABE erhalten haben, sind hier aufgeführt: - Muss ich die Förderung eventuell zurück zahlen?
Die Systeme müssen innerhalb von 5 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides angeschafft/eingebaut werden.
Die Systeme dürfen innerhalb von 2 Jahren nach Einbau nicht abgeschaltet, ausgebaut oder verkauft werden. Falls ein Ausbau oder Verkauf erfolgt, muss das dem BAG gemeldet werden und die Förderung ggf. zurück gezahlt werden.
- Welche Förderprogramme für LKW und Nutzfahrzeuge gibt es sonst noch in Deutschland?
Abgesehen vom Förderprogramm für Abbiegeassistenten gibt es vom Bundesamt für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) noch folgende Förderprogramme für LKW und Nutzfahrzeuge:
- De-minimis Förderprogramm zur Förderung von Sicherheit und Umwelt: https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/deminimis_node.html
- EEN Förderprogramm für die Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit energieeffizienten und/oder CO2-armen Antriebstechnologien
https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/EEN/een_node.html - ENF Förderprogramm für die Erneuerung der Fahrzeugflotte
https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/FlottenerneuerungENF/flottenerneuerungenf_node.html
BG Bau: Förderprogramm für die Nachrüstung von Rückfahrkameras bei Baumaschinen: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/praemie/rueckfahrkameras-bei-baumaschinen-lkw/
Fragen und Antworten zur Förderung
von Abbiegeassistenten
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat ein Programm zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen (AAS) aufgelegt.
Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer/innen und Fußgänger/innen werden häufig von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen übersehen; es kommt zu folgenschweren Unfällen. Ziel des Förderprogramms ist es, diese Unfälle signifikant zu verringern und einen Anreiz zu bieten Abbiegeassistenten zu nutzen.
Für Unternehmen bedeutet das Förderprogramm eine deutliche Reduzierung der Kosten für Abbiegeassistenten.
Förderprogramm des Bundes
Alle Angaben ohne Gewähr.
Die aktuelle offizielle FAQ-Liste im pdf-Format ist auf der Webseite des Bundesamts für Güterverkehr zu finden:
https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2023/AAS/Downloads/FAQ_AAS_20230101.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Informationen zur Förderperiode 2024:
https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Abbiegeassistent/Foerderperiode2024/Foerderperiode2024_inhalt.html
Informationen zur Förderperiode 2023:
https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Abbiegeassistent/Foerderperiode2023/foerderperiode2023_node.html
Antragsunterlagen und Ausfüllhilfe 2023:
https://antrag.gbbmdv.bund.de/abbiegeassistenzsysteme-aas-
Informationen zur Förderperiode 2022:
https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Abbiegeassistent/Foerderperiode2022/foerderperiode2022_node.html
Informationen zur Förderperiode 2021:
https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Abbiegeassistent/Foerderperiode2021/foerderperiode2021_node.html
Aktuelles
Förderprogramme der Länder
- Berlin
Abbiegeassistent-Förderung des Landes Berlin: Zuschüsse der Investitionsbank Berlin von bis zu 1500€.
Gültig mindestens bis 31.12.2022, siehe https://www.berlin.de/sen/web/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1126438.php
Weitere Informationen & ANtragstellung unter https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/abbiegeassistent-berlin.html - Brandenburg
Die Abbiegeassistent-Förderung des Landes Brandenburg von bis zu 1500€ ist 2022 ausgelaufen.
Aktuell gibt es kein spezielles Förderprogramm für Abbiegeassistenten.
Weitere Informationen: https://mil.brandenburg.de/mil/de/service/foerderprogramme/#Verkehr
Förderprogramm für Abbiegeassistenten in Österreich
Die Abbiegeassistent Förderung in Österreich können Unternehmen erhalten, die ein Neu- oder Bestandsfahrzeug mit einem Mindestgewicht von 3,5 Tonnen mit dem System ausstatten. Dabei können bis zu fünf LKW pro Unternehmen gefördert werden. Die Förderung beträgt 25 Prozent der Anschaffungs- und Einbaukosten, höchstens jedoch 900 Euro. Österreich stellt dafür ein Fördervolumen in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung. Die Unterstützung wird so lange ausgezahlt, bis das Gesamtvolumen erreicht ist, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2024. Ende 2019 waren erst 4% der gesamten Förderung verteilt, das Interesse wächst jedoch stetig.
Anträge und Merkblätter können auf der Internetseite der Förderstelle SCHIG heruntergeladen oder online ausgefüllt werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Sicherheitssysteme von der Regierung bezuschusst werden. Förderfähig ist z.B. der Abbiegeassistent von LUIS Technology.
Weitere Informationen finden Sie hier https://www.schig.com/artikel/34c31aa76c-foerderung-rechts-abbiegeassistenzsysteme-2019-2024