Förderfähig sind Abbiegeassistenzsysteme, welche die am 15. Oktober 2018 im Verkehrsblatt veröffentlichten technischen Kriterien erfüllen, darunter z.B. das LUIS TURN DETECT®-System und der Truck!Warn Abbiegeassistent.
Die Erfüllung der technische Anforderungen sind Voraussetzung für die Förderung, siehe https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2021/AAS/Downloads/Technische_Anforderungen_AAS.pdf?__blob=publicationFile
Gefördert werden Abbiegeassistenten für LKW und Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse und Kraftomnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen einschl. Fahrersitzplatz die in Deutschland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit betrieben werden.
Für Eigentümer, Halter, Leasingnehmer und Mieter von in Deutschland zugelassenen förderfähigen Kraftfahrzeugen.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Antrag gestellt wird, bevor mit dem Einbau des Abbiegeassistenten begonnen wird.
Gefördert werden die Kosten für Anschaffung und Einbau von Abbiegeassistenten (bei Nachrüstung).
Die Förderung beträgt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro je Einzelmaßnahme.
Grundsätzlich werden höchstens 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr und Antragsteller gefördert.
Sind die Fördermittel bis zum 30. September eines Jahres noch nicht ausgeschöpft, sind auch weitere Anträge möglich, siehe Förderrichtlinie für Abbiegeassistenten Punkt 7.4
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2021/AAS/Downloads/Foerderrichtlinie_AAS_2021.pdf?__blob=publicationFile
Die Anträge müssen über das eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr gestellt werden: https://antrag-gbbmvi.bund.de/abbiegeassistenzsysteme-aas-
Hier finden Sie auch alle Antragsunterlagen zum Download.
Es müssen die technischen Anforderungen erfüllt sein, siehe Förderrichtlinie. Z.B. darf das System vom Fahrer nicht abgeschaltet werden können.
Es muss sich um ein zertifiziertes System handeln.
Systeme, die bereits eine ABE erhalten haben, sind hier aufgeführt:
Die Systeme müssen innerhalb von 5 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides angeschafft/eingebaut werden.
Die Systeme dürfen innerhalb von 2 Jahren nach Einbau nicht abgeschaltet, ausgebaut oder verkauft werden. Falls ein Ausbau oder Verkauf erfolgt, muss das dem BAG gemeldet werden und die Förderung ggf. zurück gezahlt werden.
Abgesehen vom Förderprogramm für Abbiegeassistenten gibt es vom Bundesamt für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) noch folgende Förderprogramme für LKW und Nutzfahrzeuge:
- De-minimis Förderprogramm zur Förderung von Sicherheit und Umwelt: https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/deminimis_node.html
- EEN Förderprogramm für die Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit energieeffizienten und/oder CO2-armen Antriebstechnologien
https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/EEN/een_node.html - ENF Förderprogramm für die Erneuerung der Fahrzeugflotte
https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Flottenerneuerung/Flottenerneuerung_node.html
BG Bau: Förderprogramm für die Nachrüstung von Rückfahrkameras bei Baumaschinen: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/praemie/rueckfahrkameras-bei-baumaschinen-lkw/