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Wann und wo sind Abbiege­assistenten für LKW Pflicht?

LKW beim Rechtsabbiegen mit Radfahrern im toten Winkel

Nach Schätzungen des ADFC sind bislang weniger als 5 % der Lkw mit Abbiegeassistenten ausgestattet –
diese könnten jedoch über 60 % der schweren Unfälle zwischen LKW und Radfahrern verhindern.

Abbiegeassistent-Pflicht in Deutschland

  • In Deutschland müssen ab Juli 2020 neu zugelassene Lang-LKWs mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein.

  • Bereits zugelassene Lang-LKW müssen ab dem 1. Juli 2022 mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein.

  • Die Nachrüstpflicht von Abbiegeassistenten für alle LKW ist nicht auf nationaler Ebene regelbar, da Deutschland das EU-Typgenehmigungsrecht für diese Fahrzeuge anwenden muss. Der Rechtsrahmen für die Genehmigung neuer Fahrzeuge sowie die Anforderungen an die zu verwendenden Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten wird auf EU-Ebene festgelegt. Diese Gesetze binden alle Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland. Das soll einen fairen Wettbewerb zwischen den europäischen Fahrzeug-Herstellern sichern.

    Laut EU-Verordnung sind seit dem 06. Juli 2022 Abbiegeassistenten für neue Fahrzeugtypen vorgeschrieben und ab dem 07. Juli 2024 sind für alle neu zugelassen Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M2, m3, N2 und N3 Abbiegeassistenten Pflicht.

    Siehe auch Abbiegeassistent-Pflicht für alle LKW in der EU.

  • Hamburg hat sich als erstes deutsches Bundesland verpflichtet, noch vor dem verbindlichen Einführungsdatum auf EU-Ebene seinen Fuhrpark mit Abbiegeassistenten nachzurüsten.

Abbiegeassistent-Pflicht in Österreich

  • In Österreich gilt wie in der gesamten EU die Pflicht für Abbiegeassistenten ab 06. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen

  • In Österreich wird wie in der gesamten EU die Pflicht für Abbiegeassistenten ab 2024 für neu zugelassene Fahrzeuge gelten.

  • Zwischenzeitlich zur Diskussion stand ein Rechtsabbiegeverbot in Wien für alle Fahrzeuge über 7,5 Tonnen, die kein Assistenzsystem eingebaut haben. Das wäre einem Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Abbiegeassistent gleich gekommen. Dieses Verbot wurde aber wegen rechtlicher Bedenken doch nicht umgesetzt.

Vorschriften für Abbiegeassistenten in der Schweiz

  • In der Schweiz wurde 2019 ein Antrag abgelehnt, den Nutzen von Abbiegeassistenz-Systemen zu prüfen. Generell wird hier die Auffassung vertreten, dass kein Gesetz erlassen werden muss, da die Schweiz keine eigene Autoindustrie hat und durch die Abbiegeassistent-Pflicht in der EU das Problem geregelt und neue Lastwagen mit Assistenzsystemen ausgerüstet würden.

EU-Verordnung für Totwinkel-Assistenten

  • Die EU schreibt seit dem 6. Juli 2022 eine verpflichtende Ausstattung für Busse und Lkw mit Abbiegeassistenten für neue Fahrzeugtypen vor.
    Dies gilt für die Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3 – also für Busse und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.

  • Für neu zugelassene Fahrzeuge gilt das Gesetz zur Nachrüstung von Abbiegeassistenz-Systemen ab dem 07. Juli 2024.
    Dies gilt für die Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3 – also für Busse und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.

  • EU-weit Pflicht sind ab 2022 zudem auch Spurhalteassistenten, eine intelligente Geschwindigkeitsassistenz sowie ein erweitertes Notbremsassistenzsystem für Pkw.