Neue Förderung für Abbiegeassistenzsysteme ab 01.07.24
2. Juli 2024
Ab dem 1. Juli 2024 können Abbiegeassistenzsysteme für mautpflichtige Güterkraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen wieder ausschließlich im Förderprogramm „AAS“ beantragt werden. Diese Änderung erleichtert die Trennung der Förderprogramme und verbessert die Nachvollziehbarkeit.
Die Ziele:
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Reduzierung von Unfällen mit Radfahrern und Fußgängern
- Förderung alternativer Verkehrsmittel
- Förderfähig sind Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, die gewerblich, freiberuflich, gemeinnützig oder öffentlich-rechtlich genutzt werden.
Weitere informationen: https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Abbiegeassistent/abbiegeassistent_inhalt.html
Aktuelles
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- Abbiegeassistenten werden häufig abgeschaltet 17. Februar 2025
- Förderperiode 2025 – Antragsstart 6. Januar 2025
- Abbiegeassistenten für Katastrophenschutz 10. Dezember 2024
- Förderperiode bis zum 29.11. verlängert – schon über 23.000 Abbiegeassistenten gefördert 7. Oktober 2024
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- Neue Förderung für Abbiegeassistenzsysteme ab 01.07.24 2. Juli 2024
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- UN-Regelung Nr. 151 gilt ab 07.07.2024 11. Juni 2024