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Muss ich die Förderung eventuell zurück zahlen?

Die Systeme müssen innerhalb von 5 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides angeschafft/eingebaut werden.

Die Systeme dürfen innerhalb von 2 Jahren nach Einbau nicht abgeschaltet, ausgebaut oder verkauft werden. Falls ein Ausbau oder Verkauf erfolgt, muss das dem BAG gemeldet werden und die Förderung ggf. zurück gezahlt werden.