Für welche Fahrzeuge gilt die Förderung von Abbiegeassistenz-Systemen?
Gefördert werden Abbiegeassistenten für LKW und Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse und Kraftomnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen einschl. Fahrersitzplatz die in Deutschland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit betrieben werden.