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Für welche Fahrzeuge gilt die Förderung von Abbiegeassistenz-Systemen?

Gefördert werden Abbiegeassistenten für LKW und Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse und Kraftomnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen einschl. Fahrersitzplatz die in Deutschland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit betrieben werden.