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Ab wann gilt die Abbiegeassistent-Nachrüst-Pflicht?

Für neu zugelassene Fahrzeuge gilt das Gesetz zur Nachrüstung von Abbiegeassistenz-Systemen ab dem 07. Juli 2024.
Dies gilt für die Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3 – also für Busse und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.