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Gerichtsurteil zu Abbiegeunfall mit LKW

16. Dezember 2022

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Lübeck lautet: „Wer sich bei unklarer Verkehrslage an einer Einmündung rechts von einem abbiegenden LKW einordnet, haftet für den Schaden mit.“ Der Halter des Pkw muss wegen des unzulässigen Überholens 1/3 des Schadens übernehmen, 2/3 des Schadens müssen allerdings vom Eigentümer des Lkw getragen werden, da dessen Fahrer den Pkw übersehen habe.

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