Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Lübeck lautet: „Wer sich bei unklarer Verkehrslage an einer Einmündung rechts von einem abbiegenden LKW einordnet, haftet für den Schaden mit.“ Der Halter des Pkw muss wegen des unzulässigen Überholens 1/3 des Schadens übernehmen, 2/3 des Schadens müssen allerdings vom Eigentümer des Lkw getragen werden, da dessen Fahrer den Pkw übersehen habe.