Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme
„FAQ“ und Interpretationshilfe zu den „Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 Tonnen und Kraftomnibussen mit mehr als 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrerplatz zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme“ vom 19.9.2018
Ist eine Signalisierung außerhalb des Fahrzeugs, montiert an den Fahrzeugaußenspiegeln, zulässig?
Die Spiegel eines Kraftfahrzeugs sind typgenehmigte Bauteile. Sofern eine Genehmigung für Fahrzeugaußenspiegel vorliegt, die eine Vorrichtung zum Anzeigen eines Informationssignals beinhaltet, kann eine Signalisierung außerhalb des Fahrzeugs, aber in den Innenraum gerichtet, akzeptiert werden.
Unterscheidung zwischen Radfahrenden und anderen Objekten
Die hier geforderte Unterscheidung zwischen Radfahrenden und anderen Objekten geht über die Anforderungen des bei den Vereinten Nationen auf Arbeitsebene bereits verabschiedeten Vorschriftenentwurfs hinaus (s. Dokument GRSG-115-10-Rev. 1, unter
http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2018/wp29grsg/GRSG-115-10r1e.pdf
zum Download verfügbar). Analog zur dortigen Anforderung kann die geforderte Objekterkennung daher so verstanden werden, dass eine Erkennung und Signalisierung bewegter Objekte, die keine schwächeren Verkehrsteilnehmer sind, im Sinne der Empfehlungen akzeptabel ist.
Anforderung nach Positionierung der Anzeigeeinrichtung für Fahrzeuge mit abweichenden Sitzplatzkonfiguration
Analog zu den Vorgaben im oben zitierten Vorschriftenentwurf kann die Angabe von 30° für Fahrzeuge, deren Fahrersitzplatz sich nicht links befindet, reduziert werden (s. dort 5.4.2.).
Anzeige im Fehlerfall
Falls eine dauerhafte Anzeige im Fehlerfall nicht möglich ist, kann alternativ eine Fehlermeldung im Zentralinstrument, die vom Fahrer bestätigt werden muss, akzeptiert werden.
Eigenständige EMV-Typgenehmigung nach UN Regelung Nr. 10 in gültiger Fassung
Liegt eine EMV-Typgenehmigung für das gesamte Fahrzeug einschließlich eines verbauten Abbiegeassistenzsystems vor, wovon in der Regel bei serienmäßig ab Werk verbauten Fahrzeugen auszugehen ist, gilt Anforderung 5.1 als erfüllt.
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